Die Verhaltenstherapie stellt eines der drei von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten psychotherapeutischen Richtlinienverfahren dar. Sie geht davon aus, dass psychischen Beschwerden bewusste wie auch unbewusste Lernprozesse zugrunde liegen. Gemeinsam mit dem Patienten werden auf der Grundlage seiner individuellen Lebensgeschichte und seiner aktuellen Lebenssituation der Behandlungsplan und die Therapieziele entwickelt. Im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe wird der Patient in der Verhaltenstherapie dazu angeleitet, neue Denk- und Verhaltensweisen zu entwickeln und hierfür seine Ressourcen zu reaktivieren.